Trinkgeldrechner
Ein Trinkgeldrechner ermittelt Trinkgeld, Endbetrag und Anteil pro Person: Trinkgeld = Rechnungsbetrag × Prozentsatz ÷ 100. In Deutschland sind 5–10 % üblich, meist durch Aufrunden. Beispiel: 48 € × 10 % = 4,80 € Trinkgeld, 52,80 € gesamt; geteilt durch vier Personen zahlt jede 13,20 €.
Bitte einen Betrag in Ziffern eingeben, zum Beispiel 48,60.
Trinkgeld-Vergleich
| Trinkgeld % | Trinkgeldbetrag | Gesamt | Pro Person |
|---|---|---|---|
Wie berechnet man Trinkgeld?
Trinkgeld = Rechnungsbetrag × Prozentsatz ÷ 100, Endbetrag = Rechnungsbetrag + Trinkgeld. Bei 48 € und 10 % ergibt das 4,80 € Trinkgeld und 52,80 € gesamt. Im Kopf geht es über die Zehn-Prozent-Regel: Komma eine Stelle nach links schieben ergibt 4,80 €, die Hälfte davon addiert ergibt 15 % (7,20 €). Der Rechner oben übernimmt beides und rundet auf Wunsch auf volle Euro.
Wie viel Trinkgeld ist in welchem Land üblich?
Die Spanne reicht von 0 % in Japan bis 18–20 % in den USA. In Deutschland muss der ausgezeichnete Preis nach der Preisangabenverordnung der Gesamtpreis sein, die Bedienung ist also einkalkuliert; 5–10 % oder Aufrunden genügen. In Großbritannien steht dagegen häufig ein „service charge“ von 10–12,5 % zusätzlich auf der Rechnung. Wählen Sie oben ein Land: Der Rechner übernimmt den Prozentsatz aus der Spalte Voreingestelltes Trinkgeld und die passende Währung, beides bleibt frei änderbar. Die Prozentsätze und Beträge der Tabelle sind verbreitete Gepflogenheiten, keine Vorschrift.
| Land | Voreingestelltes Trinkgeld | Restaurant | Taxi | Hotel | Hinweis |
|---|---|---|---|---|---|
| Frankreich | 5 % | 0–5 % | 0–5 % | 1–2 € | Service ist gesetzlich im Preis enthalten; 5 % oder Aufrunden gelten als großzügig. |
| Belgien | 5 % | 0–5 % | 0–5 % | 1–2 € | Bedienung und Mehrwertsteuer sind im Preis enthalten; Aufrunden genügt. |
| Schweiz | 5 % | 0–10 % | 0–5 % | 2 CHF | Bedienung seit 1974 im Preis enthalten; auf den nächsten Franken aufrunden. |
| Kanada | 15 % | 15–20 % | 10–15 % | 2–5 C$ | 15–20 % vom Betrag vor Steuern; das Kartenterminal schlägt Prozentsätze vor. |
| USA | 18 % | 18–20 % | 15–20 % | 2–5 $ | Nach Bundesrecht auf den Mindestlohn anrechenbar (Tip Credit, 29 U.S.C. § 203), in Kalifornien dagegen verboten; 18–20 % sind üblich. |
| Vereinigtes Königreich | 12 % | 10–12,5 % | 10 % | 1–2 £ | Erst auf „service charge“ prüfen – dann kein zusätzliches Trinkgeld. |
| Spanien | 7 % | 5–10 % | 0–5 % | 1–2 € | Kleine Beträge, in Bars 0,50–1 €, im Restaurant 5–10 % bei gutem Service. |
| Italien | 7 % | 5–10 % | 0–5 % | 1–2 € | Auf „coperto“ (Gedeck) achten; Trinkgeld bleibt darüber hinaus freiwillig. |
| Deutschland | 10 % | 5–10 % | 5–10 % | 1–2 € | 5–10 % oder aufrunden; beim Zahlen den Gesamtbetrag nennen („Machen Sie 53“). |
| Marokko | 10 % | 10 % | 5–10 % | 20 MAD | 10 % im Restaurant, kleine Münzen für Parkwächter und Gepäckträger. |
| Japan | 0 % | 0 % | 0 % | 0 ¥ | Trinkgeld ist unüblich und wird meist höflich abgelehnt. |
Die Spalte Voreingestelltes Trinkgeld nennt den Prozentsatz, den die Länderauswahl in den Rechner überträgt; bei Spanien und Italien liegt er mit 7 % in der Mitte der üblichen Spanne von 5–10 %. Ändern lässt er sich danach jederzeit über die Schnellwahl, den Regler oder das Feld Eigener %.
Wie viel Trinkgeld gibt man in Deutschland?
Üblich sind 5–10 % des Rechnungsbetrags, in der Praxis fast immer als Aufrunden auf einen glatten Betrag. Im Café oder an der Bar reichen 0,50–1 €, beim Abendessen für zwei über 60 € sind 10 % angemessen. Genannt wird beim Zahlen der Gesamtbetrag, nicht das Trinkgeld. Bedienungsgeld ist nach der Preisangabenverordnung bereits im ausgezeichneten Preis enthalten.
Wie viel Trinkgeld bei 50, 100 oder 150 Euro?
Bei 5 % sind es 2,50 €, 5 € und 7,50 €; bei 10 % sind es 5 €, 10 € und 15 €. In der Praxis rundet man auf den nächsten glatten Betrag: aus 48,60 € werden 50 €, aus 97 € werden 100 €. Wem das zu wenig ist – 100 € sind bei 97 € nur gut 3 % –, der geht auf den nächsten Fünfer: 105 € entsprechen rund 8 %. Ab etwa 300 € Rechnung sind 5 % üblicher als 10 %, denn mit steigendem Betrag sinkt der übliche Prozentsatz: es zählt die absolute Summe – bei 300 € sind 5 % bereits 15 €.
Wie gibt man Trinkgeld bei Kartenzahlung?
Nennen Sie vor dem Bezahlen den Gesamtbetrag inklusive Trinkgeld, damit die Bedienung ihn ins Terminal eingibt; neuere Geräte fragen Betrag oder Prozentsatz selbst ab. Auch per Karte bleibt das Trinkgeld nach § 3 Nr. 51 EStG steuerfrei, solange es freiwillig vom Gast an die beschäftigte Person geht. Bar bleibt beliebt, weil das Geld sofort und ungeteilt ankommt.
Wie viel Trinkgeld beim Friseur, Taxi oder Lieferdienst?
Faustregel: 5–10 % bei persönlichen Dienstleistungen, feste kleine Beträge bei kurzen Diensten. Beim Friseur sind 5–10 % üblich, beim Taxi rundet man auf den nächsten vollen Euro auf, beim Lieferdienst sind 1–3 € pro Lieferung angemessen. Die folgende Tabelle fasst die in Deutschland gängigen Beträge zusammen; sie geben verbreitete Praxis wieder und sind keine Vorschrift – rechtlich verbindlich ist nur, dass Trinkgeld freiwillig bleibt.
| Leistung | Üblicher Betrag | Hinweis |
|---|---|---|
| Restaurant | 5–10 % | Vom ausgewiesenen Endpreis; die Bedienung ist bereits einkalkuliert. |
| Friseur | 5–10 % | Bar und direkt an die Person, die geschnitten hat. |
| Taxi | auf volle Euro aufrunden | Aus 18,40 € werden 19 €, aus 23,80 € werden 24 €. |
| Lieferdienst | 1–3 € pro Lieferung | Pro Lieferung, nicht pro Gericht; bei Regen oder hoher Etage mehr. |
| Zimmerreinigung | 1–2 € pro Nacht | Sichtbar auf den Nachttisch legen, am besten mit einem kurzen Gruß. |
| Hotelpage, Gepäck | 1–2 € pro Gepäckstück | Beim Bringen des Gepäcks, nicht erst beim Auschecken. |
| Umzugshelfer | 10–20 € pro Person | Am Ende des Umzugs, gleichmäßig an das ganze Team. |
| Massage, Kosmetik | 10 % | An der Kasse beim Bezahlen, nicht im Behandlungsraum. |
Ist Trinkgeld in Deutschland steuerfrei?
Ja. Nach § 3 Nr. 51 EStG sind Trinkgelder steuerfrei, die anlässlich einer Arbeitsleistung freiwillig und ohne Rechtsanspruch von Dritten gezahlt werden – seit 2002 ohne Höchstbetrag. Steuerfrei ist nur, was an Beschäftigte geht: Trinkgeld an Inhaberinnen und Inhaber zählt zu den Betriebseinnahmen. § 107 Absatz 3 GewO definiert Trinkgeld als Zahlung eines Dritten ohne rechtliche Verpflichtung.
Wie teilt man die Rechnung fair auf mehrere Personen?
Endbetrag inklusive Trinkgeld durch die Personenzahl teilen: 52,80 € durch vier ergibt 13,20 € pro Person. Aufrunden sollten Sie die Rechnung, nicht jeden Anteil einzeln – aus 52,80 € werden mit der Rundungsoption 53 € und damit 13,25 € pro Kopf, während vier auf 14 € aufgerundete Anteile 56 € ergäben und damit ein zweites Trinkgeld. Stellen Sie oben die Personenzahl ein: Der Rechner zeigt Trinkgeld und Gesamtbetrag pro Person und daneben eine Vergleichstabelle von 10 % bis 25 %.
Quellen
- § 3 Nr. 51 EStG – Steuerfreiheit von Trinkgeldern (Bundesamt für Justiz)
- § 107 Absatz 3 GewO – gesetzliche Definition des Trinkgelds
- Preisangabenverordnung (PAngV) – Gesamtpreise inklusive Bedienung
- IRS Topic no. 761 – Tips withholding and reporting (USA)
- GastroSuisse — im Gastgewerbe ist das Trinkgeld seit 1974 im Preis inbegriffen (Schweiz)
- 29 U.S.C. § 203(m) und (t) – Anrechnung von Trinkgeld auf den Mindestlohn (Tip Credit) und Definition der „tipped employees“
- § 12 Absatz 2 Nummer 15 UStG – 7 % Umsatzsteuer auf Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen, ausgenommen Getränke (seit 1. Januar 2026)
- California DIR – in Kalifornien darf Trinkgeld nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden (Labor Code § 351)
Über Trinkgeldrechner
Wie viel lege ich drauf, und was zahlt am Ende jede Person? Der Trinkgeldrechner beantwortet beides in einem Schritt. Sie tragen den Rechnungsbetrag ein, wählen einen Prozentsatz und sehen sofort Trinkgeld, Endbetrag, Trinkgeld pro Person und Gesamtbetrag pro Person. Eine Vergleichstabelle stellt 10, 12, 15, 18, 20 und 25 Prozent nebeneinander, damit Sie den Sprung zwischen zwei Stufen in Euro sehen und nicht nur in Prozent.
Für Deutschland gilt eine andere Rechnung als für die USA. Nach der Preisangabenverordnung müssen Gaststätten Gesamtpreise auszeichnen, die Bedienung ist also bereits einkalkuliert. Trinkgeld ist deshalb Anerkennung und keine Gehaltsergänzung: 5 bis 10 Prozent sind üblich, meistens als Aufrunden auf einen glatten Betrag. Genau dafür gibt es die Rundungsoption – „Aufrunden“ macht aus 52,80 € glatte 53 €, ohne dass Sie nachrechnen müssen. Wer verreist, wählt oben ein Land aus: Der Rechner übernimmt den dort üblichen Prozentsatz samt Währung, von 0 Prozent in Japan bis 18 bis 20 Prozent in den USA, und zeigt den lokalen Hinweis dazu.
Das Betragsfeld nimmt die deutsche Schreibweise mit Komma an: 48,60 wird als 48,60 € gelesen, 1.500 als 1500 €. Beim Teilen sind bis zu 99 Personen möglich; die ersten 20 Anteile werden einzeln aufgelistet, damit am Tisch jeder seinen Betrag sieht. Mit „Zusammenfassung kopieren“ landet die komplette Rechnung als Text in der Zwischenablage und lässt sich in eine Nachricht oder eine Spesenabrechnung einfügen.
Rechtlich ist Trinkgeld in Deutschland gut abgesteckt: § 107 Absatz 3 der Gewerbeordnung definiert es als Zahlung eines Dritten ohne rechtliche Verpflichtung, § 3 Nummer 51 des Einkommensteuergesetzes stellt es beim Empfänger seit 2002 ohne Höchstbetrag steuerfrei.
Anwendungsfälle
Anleitung
Land wählen, um üblichen Prozentsatz und Währung zu übernehmen
Rechnungsbetrag eingeben, zum Beispiel 48,60
Trinkgeld über die Schnellwahl, den Schieberegler oder einen eigenen Wert festlegen
Anzahl der Personen einstellen, auf die geteilt wird
Rundung auf volle Euro wählen, wenn ein glatter Endbetrag gewünscht ist
Trinkgeld, Gesamtbetrag und Anteil pro Person ablesen oder als Zusammenfassung kopieren
Profi-Tipps
- 10 % im Kopf: Komma eine Stelle nach links schieben. Die Hälfte davon addiert ergibt 15 %.
- Beim Zahlen den Gesamtbetrag nennen („Machen Sie 53“), nicht die Höhe des Trinkgelds.
- Rechnung auf „Bedienungsgeld“, „service charge“ oder „coperto“ prüfen – dann genügt Aufrunden.
- Bei Kartenzahlung den Betrag inklusive Trinkgeld nennen, bevor das Terminal gestartet wird.
- Ab etwa 300 € Rechnung sind 5 % üblicher als 10 %: Es zählt der absolute Betrag, nicht der Prozentsatz.
Häufig gestellte Fragen
Bei 100 € sind 5 € (5 %) bis 10 € (10 %) üblich; bezahlt werden dann 105 € oder 110 €. Für eine größere Runde genügen 5 %, bei aufmerksamem Service in einem gehobenen Restaurant sind 10 % angemessen. Tragen Sie 100 in das Feld Rechnungsbetrag ein: Die Vergleichstabelle zeigt alle Stufen von 10 % bis 25 % nebeneinander.
In Deutschland vom ausgewiesenen Endpreis, also inklusive Mehrwertsteuer – die Preisangabenverordnung verlangt ohnehin Gesamtpreise. In den USA rechnet man traditionell vom Betrag vor der Sales Tax. Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in der Gastronomie der ermäßigte Satz von 7 Prozent; für Getränke, die im Lokal serviert werden, bleiben es 19 Prozent. Milch und Milcherzeugnisse stehen dagegen in Anlage 2 Nummer 4 des UStG, Milchmischgetränke mit einem Anteil an Milch oder Milcherzeugnissen von mindestens 75 Prozent in Nummer 35: Als Lieferung, etwa zum Mitnehmen, werden sie mit 7 Prozent besteuert. Bei 48 € brutto für Speisen sind 10 % vom Brutto 4,80 €, vom Netto (44,86 €) nur 4,49 €. Der Rechner nutzt immer den eingegebenen Betrag.
Nein. Steht ein „Bedienungsgeld“, ein „service charge“ oder in Italien ein „coperto“ auf der Rechnung, ist die Bedienung bereits abgegolten. Ein zusätzliches Trinkgeld ist dann freiwillig und fällt klein aus – Aufrunden auf den nächsten glatten Betrag reicht. Prüfen Sie die Rechnung vor dem Zahlen, besonders in Großbritannien und bei Gruppen ab sechs Personen.
Als Gast nicht. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind erhaltene Trinkgelder nach § 3 Nr. 51 EStG steuer- und beitragsfrei, wenn sie freiwillig von Gästen kommen und kein Rechtsanspruch besteht – ohne Höchstbetrag. Anders bei Inhaberinnen und Inhabern: Deren Trinkgelder sind Betriebseinnahmen. Auch verpflichtende Servicepauschalen, die der Betrieb verteilt, sind steuerpflichtiger Arbeitslohn.
5–10 % des Preises, bar und direkt an die Person, die geschnitten hat. Bei 35 € für Schnitt und Föhnen sind das rechnerisch 1,75–3,50 €; üblich ist es, auf einen glatten Betrag aufzurunden, also 2 € oder 3,50 €. Bei einer Farbbehandlung für 90 € sind es 4,50–9 €. Haben mehrere Personen gearbeitet, teilen Sie den Betrag auf oder geben ihn an der Kasse mit einem Hinweis ab.
In Österreich sind 5–10 % üblich; im Wiener Kaffeehaus rundet man auf den nächsten halben oder ganzen Euro auf. In der Schweiz ist die Bedienung seit 1974 im Preis enthalten, hier rundet man auf den nächsten Franken oder gibt bis 10 % bei besonders gutem Service. Wählen Sie „Schweiz“ im Länderfeld, dann rechnet das Werkzeug in CHF.
Addieren Sie zuerst die Einzelbeträge pro Person, schlagen Sie auf jeden Anteil denselben Trinkgeldprozentsatz auf und runden Sie pro Kopf auf. Für den einfachen Fall gleicher Anteile stellen Sie hier nur die Personenzahl ein: Der Rechner zeigt Trinkgeld pro Person, Gesamtbetrag pro Person und listet bis zu 20 Einzelbeträge einzeln auf.
Ja. „Zusammenfassung kopieren“ legt Rechnungsbetrag, Trinkgeld, Gesamtbetrag, Personenzahl und Betrag pro Person als fertigen Textblock in die Zwischenablage – zum Einfügen in eine Nachricht, eine Notiz oder eine Spesenabrechnung. Die Berechnung läuft vollständig im Browser, es werden keine Beträge an einen Server gesendet.
1–2 € pro Nacht für die Zimmerreinigung, sichtbar auf dem Nachttisch abgelegt, und 1–2 € pro Gepäckstück für den Hotelpagen. Für eine echte Leistung des Concierge, etwa eine kurzfristige Reservierung, sind 5–10 € üblich. In den USA liegen die Beträge etwa doppelt so hoch, in Japan gibt man gar nichts.